Elterninformationen


Elternbeteiligung

Sie sind Elternsprecher:in? Wir gratulieren!

Denn Sie sind die Stimme der Eltern aus Ihrer Kitagruppe. Sie können deren Interessen, Wünsche, Lob oder auch Sorgen teilen. Und zwar im Elternausschuss bzw. auf der Gesamtelternvertreterversammlung.

Nachdem alle Vertreter:innen ihrer jeweiligen Kita feststehen, treffen sie sich mit der Kita-Leitung zur Gesamtelternvertreterversammlung, die bis zu sechs Mal im Jahr einberufen werden kann.

Zur ersten Sitzung lädt die Kita-Leitung ein, um die Hauptelternvertretung und Stellvertretung zu wählen, die fortan erste Ansprechpartner:innen für alle Anliegen sind.

Die weiteren Versammlungen werden von der Hauptelternvertreung einberufen, die nun als Ansprechpartner:in für die Anliegen der Eltern fungieren.


Elternbeteiligung

Sie sind Elternsprecher:in? Wir gratulieren!

Denn Sie sind die Stimme der Eltern aus Ihrer Kitagruppe. Sie können deren Interessen, Wünsche, Lob oder auch Sorgen teilen. Und zwar im Elternausschuss bzw. auf der Gesamtelternvertreterversammlung.

Nachdem alle Vertreter:innen ihrer jeweiligen Kita feststehen, treffen sie sich mit der Kita-Leitung zur Gesamtelternvertreterversammlung, die bis zu sechs Mal im Jahr einberufen werden kann.

Zur ersten Sitzung lädt die Kita-Leitung ein, um die Hauptelternvertretung und Stellvertretung zu wählen, die fortan erste Ansprechpartner:innen für alle Anliegen sind.

Die weiteren Versammlungen werden von der Hauptelternvertreung einberufen, die nun als Ansprechpartner:in für die Anliegen der Eltern fungieren.

Der Kita-Ausschuss

Die Gesamtelternvertreteung wählt nun den Kitaausschuss. Dieser ist gesetzlich verpflichtend und besteht aus mindestens zwei Elternvertreter:innen, zwei pädagogischen Fachkräften, die aus deren Mitte gewählt werden, und einer Trägervertretung.

Die Hauptelternvertreung ist immer Teil des Ausschusses, der nun wiederrum eine:n Vorsitzende:n aus der Elternschaft und eine Stellvertretung aus dem Kreis der pädagogischen Fachkräfte wählt.

Der:die Kitaausschussvorsitzende beruft mindestens vier mal jährlich die Sitzungen ein und ist wie auch die Stellvertretung für nicht anwesende Mitglieder stimmberechtigt.

Auf den teilweise öffentlichen Sitzungen wird zunächst die Geschäftsordnung gemeinsam beschlossen und werden anschließend sämtliche trägerspezifischen Informationen übermittelt. Ein Protokoll muss geführt und auf der nächsten Sitzung abgestimmt werden.



Der Kita-Ausschuss

Die Gesamtelternvertreteung wählt nun den Kitaausschuss. Dieser ist gesetzlich verpflichtend und besteht aus mindestens zwei Elternvertreter:innen, zwei pädagogischen Fachkräften, die aus deren Mitte gewählt werden, und einer Trägervertretung.

Die Hauptelternvertreung ist immer Teil des Ausschusses, der nun wiederrum eine:n Vorsitzende:n aus der Elternschaft und eine Stellvertretung aus dem Kreis der pädagogischen Fachkräfte wählt.

Der:die Kitaausschussvorsitzende beruft mindestens vier mal jährlich die Sitzungen ein und ist wie auch die Stellvertretung für nicht anwesende Mitglieder stimmberechtigt.

Auf den teilweise öffentlichen Sitzungen wird zunächst die Geschäftsordnung gemeinsam beschlossen und werden anschließend sämtliche trägerspezifischen Informationen übermittelt. Ein Protokoll muss geführt und auf der nächsten Sitzung abgestimmt werden.


Bezirkselternausschuss und Elternbeirat

Die Teilnahme am Bezirkselterausschuss ist nicht verbindlich. Auch müssen dort keine Funktionen wahrgenommen werden. Doch können dort Themen, wie beispielsweise die baulichen Interessen der Kitas in Ihrem Bezirk oder der Übergang von der Kita in die Schule besprochen werden. Alle verhandelten Themen werden von der Ausschussvertretung in die Gesamtelternvertretungsversammlung eingebracht.

Auch das Gremium des Elternbeirats ist optional. Wenn gewünscht kann jedoch jede Kita eine Vertretung für den Elternbeirat bestimmen. Dort werden einrichtungsübergreifende Informationen besprochen. Auch hier gilt, dass von jeder Sitzung ein Protokoll erstellt und beschlossen werden muss, welches nach Freigabe durch die Elternvertretungen an die Eltern weiter geleitet wird.


Bezirkselternausschuss und Elternbeirat

Die Teilnahme am Bezirkselterausschuss ist nicht verbindlich. Auch müssen dort keine Funktionen wahrgenommen werden. Doch können dort Themen, wie beispielsweise die baulichen Interessen der Kitas in Ihrem Bezirk oder der Übergang von der Kita in die Schule besprochen werden. Alle verhandelten Themen werden von der Ausschussvertretung in die Gesamtelternvertretungsversammlung eingebracht.

Auch das Gremium des Elternbeirats ist optional. Wenn gewünscht kann jedoch jede Kita eine Vertretung für den Elternbeirat bestimmen. Dort werden einrichtungsübergreifende Informationen besprochen. Auch hier gilt, dass von jeder Sitzung ein Protokoll erstellt und beschlossen werden muss, welches nach Freigabe durch die Elternvertretungen an die Eltern weiter geleitet wird.

Ob die Gesamtelternvertung sich per E-Mailverteiler oder über Messenger-Dienste organisiert, ist ihr selbst überlassen. Jedoch muss bei der Nutzung von Messenger-Diensten die Datenschutz-Grundverordnung beachtet werden und eine schriftliche Einwilligung der Hauptelternvertretung vorliegen. Wenn zu einzelnen Themen die Teilnahme einer Trägervertretung gewünscht ist, wird diese zum Elternausschuss bzw. Elternbeirat eingeladen.

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